Wir werden gefördert
Unsere Forstbetriebsgemeinschaft "Waldgemeinschaft" Neuhausen w.V. wird im Rahmen des ELER-finanzierten Programms gefördert.
Nach den Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und der Erstaufforstung im Freistaat Sachsen wird die Ausarbeitung eines Waldbewirtschaftungsplanes und dessen Umsetzung in unserer FBG mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung unterstützt.
Im Wesentlichen geht es dabei um die Zustandserhebung des Waldes, der entsprechenden Planung erforderlicher Eingriffe, je nach Dringlichkeit, sowie um die Kontrolle aller geplanten und durchgeführten Maßnahmen.
Der Durchführungszeitraum beträgt dabei zehn Jahre.
In unserer Forstbetriebsgemeinschaft wurden bereits alle Vorkehrungen getroffen um im Jahr 2023 das anspruchsvolle Projekt umsetzen zu können.
Die aktuelle Situation in unserer Waldgemeinschaft.
Fast zum Ende des Jahres 2022 lässt sich in Bezug auf die angespannte Situation in den Wäldern Deutschlands und speziell hinsichtlich der Situation auf den Mitgliedsflächen unserer FBG, eine gedämpft-optimistische Bilanz ziehen.
Die Beseitigung und Aufarbeitung der enormen Schäden durch Sturm, Schneebruch und Insektenbefall aus den vergangenen Jahren konnte weitestgehend beendet werden. Zwar sind erneut Sturmschäden im Frühjahr zu verzeichnen gewesen, jedoch waren diese nicht so verheerend wie in den 3-4 Jahren davor.
Somit war es möglich, 2022 wieder einige anstehende und dringend erforderliche Betriebsarbeiten durchzuführen.
Neben Jungbestands- und Kulturpflege sind weitere Flächen neu aufgeforstet worden.
Dabei gilt es für uns immer den Spagat zwischen Erfordernis und Machbarkeit zu vollführen.
Jede Maßnahme soll schließlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Betriebes nicht gefährden.
Das haben wir immer im Blick.
Viele Vorteile sprechen für eine Mitgliedschaft in unserer Forstbetriebsgemeinschaft.
Besonders deutlich wird das aber wenn Naturgewalten wie in den Jahren 2017, 2018 und 2019 für verheerende Schäden sorgen, den geschädigten und geschwächten Bäumen rückten in den Jahren 2022 und 2023 verschiedene Käfersorten zu Leibe und der private Waldbesitzer ist damit restlos überfordert.
Oft fehlen die technischen Voraussetzungen, das fachliche Wissen und meist auch die Zeit dafür seinen Verpflichtungen als Eigentümer nachzukommen.
Wir als "Waldgemeinschaft" Neuhausen können viel besser die erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung organisieren, bündeln und fachlich kompetent durchführen ohne das der Waldbesitzer damit konfrontiert wird.
Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie uns jeweils am 1. und 3. Dienstag des Monats von 15 - 18 Uhr in unserer Geschäftsstelle !
Gern auch per Mail unter
info@waldgemeinschaft-neuhausen.de