Mitgliedschaft

Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft in unserer Waldgemeinschaft?

 

Bei allen Betrachtungen ist es wichtig zu wissen, dass Grund und Boden der jeweiligen Waldflächen Eigentum des Besitzers bleiben.

Der Waldbesitzer überträgt lediglich die Aufgaben einer fachlich sinnvollen und nachhaltig angelegten Forstwirtschaft an unseren Verein.

 

Der Privatwald speziell auch in unserer Region ist gekennzeichnet von kleinteiligen Strukturen und Einzelflächen die oftmals unter einer Größe von 2 Hektar liegen. 

 

Die Forstbetriebsgemeinschaft Neuhausen w.V. (wirtschaftlicher Verein) als privatrechtlicher Zusammenschluss seiner Mitglieder kann somit die Nachteile geringer Flächengrößen überwinden und die durch den Waldbesitzer nicht oder nur schwer zu realisierenden Aufgaben deutlich effektiver wahrnehmen.

 

Im einzelnen ergeben sich folgende Vorteile für die Waldbesitzer :

 

- regelmäßige Informationen für die Mitglieder zur aktuellen Marktlage und dem Stand der Betriebsarbeiten auf allen Mitgliedsflächen

 

- Koordination und Organisation von Bestandspflege-,Waldumwandlungs-,Pflanzenschutz- und Holzvermarktungsmaßnahmen 

 

- Durchführung erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen

 

- Übernahme der Beiträge zur Berufsgenossenschaft

 

- Beschaffung von Material, z.B. Pflanzgut

 

- Beantragung möglicher Fördermittel und Koordination der damit verbundenen und oft eigentumsübergreifenden Maßnahmen,

  speziell auch Wegebau

 

Grundlage für die Arbeitsweise unserer Forstbetriebsgemeinschaft ist die gültige und von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzung in der Fassung vom 30.04.2011. 

 

Die Satzung und deren Einhaltung wird jährlich durch die untere Forstbehörde des Landkreises Erzgebirgskreis überwacht und kontrolliert.   

 

Download
forstbetriebsgemeinschaft_satzung__klein
Adobe Acrobat Dokument 8.0 MB
Download
Mitgliedschaft-Übernahmeantrag einschl.
Adobe Acrobat Dokument 50.6 KB
Download
Aufnahmeantrag FBG.pdf
Adobe Acrobat Dokument 50.5 KB